Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Fassung vom Januar 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung der Ferienwohnung Weiding (nachfolgend „Beherberger“ genannt) zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Beherbergers. Diese AGB orientieren sich an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (AGBH 2006) Österreichs.
§ 2 Vertragspartner & Vertragsabschluss
Vertragspartner sind der Beherberger und der Gast. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Beherberger gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner.
Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Buchungsanfrage (Buchungsbestätigung) des Gastes durch den Beherberger zustande. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienwohnung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Beherbergers zu zahlen. Alle auf der Website ausgewiesenen Preise sind Endpreise.
Hinweis zur Umsatzsteuer: Der Beherberger ist als Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs 1 Z 27 UStG umsatzsteuerbefreit. Es wird daher keine Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in Rechnung gestellt und ausgewiesen.
Die Ortstaxe (Tourismusabgabe) ist, sofern nicht anders in der Buchungsbestätigung ausgewiesen, separat zu entrichten und richtet sich nach den kommunalen Vorgaben der Marktgemeinde Regau.
Der Beherberger ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung (Anzahlung) zu verlangen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der vollständige Rechnungsbetrag bis spätestens 14 Tage vor Anreise per Banküberweisung auf das Konto des Beherbergers zu begleichen.
§ 4 Rücktritt des Gastes (Stornierung)
Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Beherberger geschlossenen Vertrag bedarf der Textform (z.B. E-Mail). Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Anreisetag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.
Außerhalb des oben festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Gastes nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:
- bis 1 Woche vor dem Anreisetag: 50 % vom gesamten Arrangementpreis
- in der letzten Woche vor dem Anreisetag oder bei Nichtanreise (No-Show): 90 % vom gesamten Arrangementpreis
§ 5 An- und Abreise (Check-in / Check-out)
Die gebuchte Ferienwohnung steht dem Gast am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Durch die Ausstattung mit einem Smartlock-System ist ein eigenständiger Check-in (24/7) problemlos möglich. Den entsprechenden Zugangscode erhält der Gast zeitgerecht vor Anreise.
Am vereinbarten Abreisetag ist die Ferienwohnung dem Beherberger bis spätestens 10:00 Uhr geräumt und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben.
§ 6 Pflichten des Gastes & Hausordnung
Der Gast hat die Räumlichkeiten und die Ausstattung pfleglich zu behandeln. Die in der Ferienwohnung aufliegende Hausordnung ist integraler Bestandteil dieses Vertrages. Insbesondere weisen wir auf folgende Punkte hin:
- Ökologischer Betrieb: Das Haus ist ökologisch saniert. Wir bitten unsere Gäste, aktiv zur Mülltrennung beizutragen. Entsprechende Behältnisse stehen bereit.
- Haustiere: Hunde sind nach vorheriger Absprache willkommen. Der Gast haftet für alle durch das Tier verursachten Schäden. Die Tiere dürfen nicht unbeaufsichtigt in der Ferienwohnung gelassen werden.
- Rauchverbot: In der gesamten Ferienwohnung herrscht striktes Rauchverbot.
§ 7 Haftung des Beherbergers
Der Beherberger haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Beherberger die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sowie sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Beherbergers beruhen.
Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Beherberger nach den gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere §§ 970 ff ABGB). Eine Haftung für Fahrzeuge (inkl. Fahrräder), die auf dem Grundstück abgestellt werden, wird nicht übernommen.
§ 8 Höhere Gewalt
Wird die Erfüllung des Vertrages durch ein unvorhersehbares Ereignis höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Streik, extreme Witterungsbedingungen wie Dürre/Brunnenausfall, behördliche Verfügungen) unmöglich gemacht, können beide Parteien ohne Stornogebühren vom Vertrag zurücktreten.
§ 9 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen der DSGVO. Detaillierte Informationen hierzu finden sich in der Datenschutzerklärung.
§ 10 Schlussbestimmungen & Gerichtsstand
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Zahlungsort ist der Sitz des Beherbergers.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist im beiderseitigen Unternehmensverkehr das sachlich zuständige Gericht für 4845 Regau (Bezirksgericht Vöcklabruck). Hat der Gast als Verbraucher seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich, so kann eine Klage gegen ihn nur bei dem sachlich zuständigen Gericht eingebracht werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung liegt.